Junge Stadt in alten Mauern
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Förderprogramm "Gutschein für die Einführung eines Mehrwegsystems"

Waiblingen möchte bis 2035 klimaneutral werden. Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die unterschiedlichen Akteure in der Stadt mitwirken. Wir haben uns als städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft WTM dazu entschlossen, ein Förderprogramm für die Waiblinger Gastronomiebetriebe aufzulegen, die ein Mehrwegsystem einführen möchten. Wir haben uns auch deshalb zu diesem Schritt entschlossen, weil seit Anfang 2023 für Letztvertreiber bzw. Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebechern mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative neben den Einwegbehältnissen besteht. Für den Verbraucher muss künftig eine Wahlmöglichkeit bestehen. Sogenannte „to-go“-/ „take-away“-Getränke und Speisen sind demnach auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Auch wenn der Gesetzgeber für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m² und bis zu fünf Mitarbeitern eine Ausnahmeregelung erlassen hat, ist es unser Ziel, Einwegverpackungen zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt zu leisten. Wir unterstützen Waiblinger Gastronomen bei der Einführung eines Mehrwegsystems und bieten eine einmalige Förderung in Höhe von bis zu 400€. Die Förderung deckt 100% der förderfähigen Kosten ab und wird in Form eines „Mehrweggutscheins“ ausgezahlt. Um diese Förderung zu erhalten, muss ein Antrag bei der WTM gestellt werden. Dies kann per formloser E-Mail erfolgen, die den Namen und die Adresse des Betriebs, den Namen des Mehrwegsystems und die voraussichtlichen Kosten enthält. Der Antrag wird von der WTM geprüft und bei positivem Bescheid wird der "Mehrweggutschein" ausgestellt.

Um die Förderung zu erhalten, muss ein Vertrag mit einem Anbieter für Mehrweggeschirr abgeschlossen werden. Dieser Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben. Sobald ein entsprechender Nachweis durch die Vorlage einer Kopie des Vertrags erbracht wurde, erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die WTM.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Fördermittel begrenzt sind und dass das Programm endet, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Pro Antragssteller wird maximal ein Fördergutschein vergeben. Leistungen, die vor dem Bewilligungsdatum erbracht wurden, sind nicht förderfähig und können nicht abgerechnet werden. Das Förderprogramm gilt ausschließlich für Waiblinger Betriebe.

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