Junge Stadt in alten Mauern

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung und Text fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.

Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören, unter anderem, Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchsten drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen.

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Dazu gehört auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planauslegung mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Der Zeitraum der Bürgerbeteiligung und der Auslegung wird im Waiblingen Wochenblatt bekannt gegeben.

Den Verfahrensablauf nach Baugesetzbuch (BauGB) können sie hier sehen.

Die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe erfolgt in der Planauslage des Fachbereichs Stadtplanung im 2. Stock des Marktdreieck, Kurze Straße 24, beim Bürgerservice "IC-Bauen". Weiter können die Pläne in den jeweilig zuständigen Ortschaften eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen wegen der Coranapandemie erfolgt die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe derzeit im Besprechungsraum 502. Eine Einsicht ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung im Staufer Kurier.

Auskünfte erhalten Sie auch im IC-Bauen Marktdreieck 2. Stock des Fachbereiches Bauen und Umwelt der Stadt Waiblingen.

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Geoportal der Stadt Waiblingen unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

Bebauungspläne und Satzungen über Örtliche Bauvorschriften, die derzeit im Verfahren sind, sind im Anschluss aufgeführt:


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Informationen

Fachbereich: Stadtplanung