Bebauungspläne
Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung und Text fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.
Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören, unter anderem, Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchsten drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Dazu gehört auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planauslegung mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Der Zeitraum der Bürgerbeteiligung und der Auslegung wird im Waiblingen Wochenblatt bekannt gegeben.
Den Verfahrensablauf nach Baugesetzbuch (BauGB) können sie hier sehen.
Die Auslegung der Bebauungsplanentwürfe erfolgt durch Veröffentlichung im Internet. Weiter können die Pläne in Papier bei der Abteilung Planung und Sanierung im Marktdreieck, 4. Stock und soweit die Ortschaften betroffen sind in den jeweilig zuständigen Ortschaften eingesehen werden. Näheres entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung im Staufer Kurier.
Auskünfte erhalten Sie auch im IC-Bauen Marktdreieck 2. Stock des Fachbereiches Bauen und Umwelt der Stadt Waiblingen.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne können im Geoportal der Stadt Waiblingen unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
Bebauungspläne und Satzungen über Örtliche Bauvorschriften, die derzeit im Verfahren sind, sind im Anschluss aufgeführt: