Junge Stadt in alten Mauern
Gruppenbild nach der offiziellen Verpflichtung des Waiblinger Jugendgemeinderats Ende April 2022

 Jugendgemeinderat

Logo des 13. JugendgemeinderatsJugendgemeinderäte werden direkt von den Jugendlichen demokratisch gewählt und vertreten somit verschiedene Altersgruppen und Schularten auf kommunaler Ebene. Das überparteiliche Gremium kann in den Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die jugendliche Interessen berühren, in angemessener Weise einbezogen werden. Außerdem können Jugendgemeinderäte eigene Projekte anstoßen oder Veranstaltungen organisieren. Den Jugendgemeinderat Waiblingen gibt es seit 1994 und wird alle zwei Jahre neu gewählt.

  • Der Jugendgemeinderat ist ein demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in der Stadt gegenüber Oberbürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt.
  • Das passive und aktive Wahlrecht haben Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren. Jugendgemeinderäte sind eine insbesondere in Baden-Württemberg weit verbreitete Form der Jugendpartizipation, die gegenüber anderen Beteiligungsformen durch Kontinuität und Verbindlichkeit gekennzeichnet ist.
  • Die Jugendlichen in der Stadt Waiblingen sollen die Möglichkeit haben, demokratisch und parteiunabhängig im politischen Leben mitarbeiten zu können.
  • Die Aufgabe des Jugendgemeinderats in der Stadt Waiblingen soll sein, vor allem in den die Jugend betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken.
  • Der Jugendgemeinderat (JGR) besteht aus 17 ehrenamtlich tätigen Jugendlichen (Jugendgemeinderäte), die auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.
  • Der JGR wählt aus seiner Mitte heraus seine/seinen Vorsitzende/-n sowie zwei Stellvertreter.
  • Der/die Vorsitzende sowie seine/ihre zwei Stellvertreter vertreten ihn nach innen und nach außen, sie laden zu den Sitzungen ein, stellen die Tagesordnungen auf, leiten die Sitzungen und halten die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen fest. Sie legen Einladungen zu den Sitzungen, Sitzungsunterlagen, Niederschriften und Beschlüsse des JGR dem Oberbürgermeister vor.
  • Der JGR kann Ausschüsse zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bilden. Ausschusssitzungen finden außerhalb der Sitzungsfolge für den JGR statt.

Weitere
Informationen

Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats

Schmidener Straße 2

71332 Waiblingen

Mail: jugendgemeinderat(at)waiblingen.de

Geschäftsführerin des Jugendgemeinderats

Frau
Katharina Güdemann
Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendförderung
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