Junge Stadt in alten Mauern
Mitarbeiter im Bereich Messtechnik bei der Arbeit

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).
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