Junge Stadt in alten Mauern

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet erfassen und aufzeigen, welche Bereiche im Stadtgebiet davon betroffen sind.

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der im Jahr 2002 erlassenen EU-Umgebungs-Lärmrichtlinie, durch die die Bevölkerung vor allzu hoher Lärmbelastung geschützt werden soll. Durch ein am 30. Juni 2005 in Kraft getretenes Bundesgesetz wurde diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Danach müssen zunächst in der Stufe 1 die bestehenden Lärmbelastungen durch die großen Verkehrsachsen, sprich Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken ab einer Verkehrsmenge von 16.400 Pkws und 164 Zügen am Tag, erfasst und in Lärmkarten dargestellt werden. Anschließend sind dafür Lärmaktionspläne aufzustellen. Gleiches ist flächendeckend für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern durchzuführen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu Stufe 1 der Lärmaktionsplanung finden sie hier.

Mit dem Jahr 2018 werden in der Stufe 2 die Verkehrsstraßen ab 8 200 Pkw am Tag in die Lärmaktionsplanung einbezogen.

Die Stufe 2 der Lärmaktionsplanung erfolgte im Jahr 2018.


Auslegung

Der Ausschuss für Planung, Technik und Umwelt der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 beschlossen, das Verfahren der Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 durchzuführen.

Das Konzept des Lärmaktionsplanes (Bericht), die Straßenverkehrslärmkarten der Stadt Waiblingen (Rasterlärmkarten für den Zeitbereich Tag und Nacht zur Gesamtgemarkung), Lärmkonfliktkarten für den Zeitbereich Tag und Nacht zur Kernstadt und Maßnahmenkarten zur Kernstadt lagen beim IC Bauen im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 2.OG, Foyer, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme und zur Information aus.

Die Sitzungsvorlage zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier.
Den Bericht zum Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier.
Die Anlagen zum Bericht Lärmaktionsplan der Stufe 2 finden Sie hier: Anlagen1, Anlagen2, Anlagen3.

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 ist am 11.10.2018 in Kraft getreten
und wurde am 13.12.2018 veröffentlicht.
Den Abschlussbericht finden Sie hier.

Runde 4

Inzwischen werden in der vierten Runde die bestehenden Lärmaktionspläne überprüft und überarbeitet.

Durch die europäische Harmonisierung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (durch CNOSSOS-EU) sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung wird auch diese Runde ihre Neuerungen mit sich bringen. Aus Sicht des Lärmschutzes besteht hier die Herausforderung, einerseits die (steigenden) formalen Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie und der EU-Berichterstattung zu erfüllen, zugleich aber mit der Lärmaktionsplanung vor Ort konkrete Maßnahmen in den Blick zu nehmen, um bestehende Lärmprobleme zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen.

Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit gemeinsam mit einem Ingenieurbüro den Lärmaktionsplan der vierten Runde.

Auch hierzu werden die entsprechenden Unterlagen in den Verwaltungsgebäuden zur Einsichtnahme ausgelegt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die Adresse des Fachbereiches Stadtplanung, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen, oder per E-Mail an mobilitaet(at)waiblingen.de vorgebracht werden.