Junge Stadt in alten Mauern

Kaufpreissammlung

Die Gutachterausschüsse erhalten die Urkunden über die Verträge der Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notarinnen oder Notare.

Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:

  • Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
  • wertbeeinflussende Merkmale
  • abgeleitete Daten für die Wertermittlung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind.

Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:

  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck.
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.

Von einem berechtigten Interesse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Auskunft schriftlich oder per Mail bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb.

Die Geschäftstelle erteilt Ihnen die Auskunft ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen in Form einer allgemeinen Preisauskunft.

Kosten

Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waiblingen an.

Für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 50 Euro.