Kaufpreissammlung
Die Gutachterausschüsse erhalten die Urkunden über die Verträge der Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notarinnen oder Notare.
Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:
- Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
- wertbeeinflussende Merkmale
- abgeleitete Daten für die Wertermittlung
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind.
Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:
- Sie als Antragstellerin oder Antragsteller können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
- Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck.
- Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.
Von einem berechtigten Interesse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung mit nachfolgendem Antrag. Dieser ist bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Waiblingen/Korb einzureichen.
Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle erteilt Ihnen die Auskunft ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen in Form einer allgemeinen Preisauskunft.
Kosten
Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waiblingen an.
Für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 50 Euro.