Bundestagswahl
Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021
- Allgemeine Informationen des Bundeswahlleiters finden Sie hier
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Bundestagswahl finden Sie hier
Am Wahlsonntag ist das Wahlamt in der Schmidener Str. 2 nicht besetzt. Bitte kommen Sie mit Ihrem Anliegen direkt ins Rathaus, Kurze Str. 33.
Wahlbenachrichtigung
Von Mitte August an wurden alle Wahlberechtigten darüber benachrichtigt, dass sie in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis spätestens Sonntag, 5. September, zugestellt.
Hinweis bei plötzlicher Erkrankung
Sollten Sie am Wahlwochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal nicht aufsuchen können, melden Sie sich bitte so früh wie möglich, spätestens am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr, beim Wahlamt unter 07151/5001-2860. Für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Krankenhauseinweisung. Die Briefwahlunterlagen können Sie auch abholen lassen, die andere Person benötigt eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte: Ansteckungsverdächtige haben ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Dies gilt für Personen, die offensichtliche Corona‐Symptome aufweisen, wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns. Dies gilt auch für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag beim Rathaus Waiblingen, Kurze Str. 33, eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir, die Briefe in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen konnten regulär nur bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, beantragt werden. Eine spätere Antragstellung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu das Wahlamt vorab telefonisch unter 07151 5001-2860 oder per E-Mail an wahlen@waiblingen.de.
Wahllokalfinder
Der Wahllokalfinder zeigt Ihnen an, in welchem Wahllokal Sie am 26. September 2021 wählen können. Geben Sie dazu bitte in das Feld "Suche" die Straße ein, in der Sie wohnen.
Ihr Wahllokal ist außerdem auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben vermerkt, das Ihnen per Post zugestellt wird.
Informationen für sehbehinderte Wahlberechtigte
Damit sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte ihren Stimmzettel eigenständig ausfüllen können, können sie kostenlose Stimmzettelschablonen anfordern. Diese werden auf den Stimmzettel aufgelegt und enthalten die wichtigsten Informationen zu den Wahlvorschlägen sowie Aussparungen für die Stimmabgabe. An allen Simmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten, sodass erkennbar ist, wie die Schablone aufgelegt werden muss.
Die Stimmzettelschablone und eine Audio-CD mit entsprechenden Informationen erhalten Sie bei:
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
- Lange Str. 3
- 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 210 60 - 0
- E- Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de