Adressen & Öffnungszeiten
Die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen, ist bei der Stadtverwaltung Waiblingen zum 23. Mai 2022 geendet. Die bisherige Pflicht wird in eine Empfehlung überführt. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf die Entwicklungen der vergangenen Wochen, die aufgrund der aktuellen Lage in nahezu allen Lebensbereichen Lockerungen mit sich gebracht haben.
Die Stadt Waiblingen empfiehlt jedoch das Tragen von medizinischen, FFP2- oder vergleichbaren Masken in allen städtischen Gebäuden wie Verwaltungsgebäuden, in Kultur-, Veranstaltungs- und Sporteinrichtungen, in Aussegnungshallen sowie bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen. Dringend empfohlen wird das Tragen von Masken in Fluren, in Aufzügen und in Räumen, in denen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht gewahrt werden kann.
Oberbürgermeister Sebastian Wolf: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei – wir alle zusammen sind angehalten, ein hohes Maß an Vorsicht walten zu lassen. Ich möchte Sie deshalb darum bitten, besonders in Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die Empfehlungen zum Tragen einer Maske zu beherzigen“.
Um Kontakte zu vermeiden, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Wer nicht weiß, welche Dienststelle für das Anliegen zuständig ist, kann sich per E-Mail unter rathaus@waiblingen.de oder telefonisch unter 07151 5001-0 an die Stadtverwaltung Waiblingen wenden.
Auf der Homepage der Stadt www.waiblingen.de stehen zahlreiche Formulare für digitale Antragstellungen zur Verfügung. Nutzen Sie die umfangreichen Möglichkeiten, Ihre Anliegen kontaktlos zu erledigen. Auf der Homepage finden Sie auch die Ansprechpersonen der Verwaltung für die unterschiedlichen Themenbereiche.
- Sollten Sie sich krank fühlen, Fieber, Husten oder andere Symptome haben, ist das Betreten der städtischen Einrichtungen nicht erlaubt!