Kommunal- und Europawahl 2024
Wahltag
Im Jahr 2024 werden in Waiblingen die Mitglieder der Ortschaftsräte, des Gemeinderates, des Kreistages sowie der Regionalversammlung des Verband Region Stuttgart neu gewählt. Zeitgleich findet zudem die Europawahl statt.
Als Wahltermin wurde Sonntag, 9. Juni 2024, festgelegt.
Wahlhelfer (m/w/d) werden
Für die Betreuung der Wahllokale und die Auszählung der Stimmen am Wahlabend werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Sie können ehrenamtlich tätig werden, wenn Sie für alle Wahlen selbst wahlberechtigt sind.
Wenn Sie sich vorstellen können, bei der Wahl mitzuhelfen oder Fragen haben, können Sie sich gerne per Mail an wahlhelfer(at)waiblingen.de melden.
Wahlvorschlagsverfahren
Die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte ist bereits möglich. Die Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge sowie der dazugehörigen Unterlagen ist jedoch erst nach der entsprechenden Öffentlichen Bekanntmachung möglich. Diese wird voraussichtlich im Februar 2024 veröffentlicht. Für das Verfahren sind genaue Vorgaben einzuhalten. Detaillierte Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Abteilung Statistiken und Wahlen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 07151 5001-2860 oder per Mail an wahlen(at)waiblingen.de.
Wählbarkeitsbescheinigungen
Für die Europawahl, die Regionalwahl sowie die Kreistagswahl benötigen alle Bewerberinnen und Bewerber eine Wählbarkeitsbescheinigung. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Waiblingen gemeldet sind, erhalten Sie die Wählbarkeitsbescheinigung bei der Abteilung Statistiken und Wahlen. Die Beantragung ist persönlich, per E-Mail an wahlen(at)waiblingen.de oder formlos schriftlich möglich. Bitte geben Sie dazu Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum an. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Bei Bewerbungen für den Gemeinderat und die Ortschaftsräte werden keine Wählbarkeitsbescheinigungen benötigt.
Unterstützungsunterschriften
Sofern für einen Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt werden, können diese erst nach der ordnungsgemäßen Aufstellung des Wahlvorschlages eingeholt werden. Das Formblatt dazu erhalten Sie bei der Abteilung Statistiken und Wahlen, die im Anschluss auch die Gültigkeit der Unterstützungsunterschriften prüft.
Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Europawahl für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt per Briefwahl. Genauere Informationen, Termine und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.
Statistiken und Wahlen
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Abteilungsleiterin Statistiken und Wahlen, Leiterin Erhebungsstelle Zensus 2022
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Abteilungsleiterin Statistiken und Wahlen, Leiterin Erhebungsstelle Zensus 2022
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Sachbearbeitung Wahlen, Zensus 2022
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Sachbearbeitung Wahlen