Junge Stadt in alten Mauern

Kommunal- und Europawahl 2024

Wahltag

Im Jahr 2024 werden in Waiblingen die Mitglieder der Ortschaftsräte, des Gemeinderates, des Kreistages sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart neu gewählt. Zeitgleich findet zudem die Europawahl statt.

Als Wahltermin wurde Sonntag, 9. Juni 2024, festgelegt.

Wahlhelfer (m/w/d) werden

Für die Betreuung der Wahllokale und die Auszählung der Stimmen am Wahlabend werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Sie können ehrenamtlich tätig werden, wenn Sie für alle Wahlen selbst wahlberechtigt sind.

Wenn Sie sich vorstellen können, bei der Wahl mitzuhelfen oder Fragen haben, können Sie sich gerne per Mail an wahlhelfer(at)waiblingen.de melden.

Wahlvorschlagsverfahren

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte ist bereits möglich. Die Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge sowie der dazugehörigen Unterlagen ist jedoch erst nach der entsprechenden Öffentlichen Bekanntmachung möglich. Diese wird voraussichtlich im Februar 2024 veröffentlicht. Die Frist endet am Donnerstag, 28. März 2024, 18:00 Uhr. Für das Verfahren sind genaue Vorgaben einzuhalten. Detaillierte Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Abteilung Statistiken und Wahlen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 07151 5001-2860 oder per Mail an wahlen(at)waiblingen.de.

Wahlrecht und Wählbarkeit ab 16 Jahren

Sowohl bei der Europawahl als auch bei den Kommunalwahlen liegt das Wahlahlter bei 16 Jahren.

Das Mindestalter für Kandidatinnen und Kandidaten der Kommunalwahlen wurde ebenfalls auf 16 Jahre abgesenkt.

Wählbarkeitsbescheinigungen

Für die Europawahl, die Regionalwahl sowie die Kreistagswahl benötigen alle Bewerberinnen und Bewerber eine Wählbarkeitsbescheinigung. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Waiblingen gemeldet sind, erhalten Sie die Wählbarkeitsbescheinigung bei der Abteilung Statistiken und Wahlen. Die Beantragung ist persönlich, per E-Mail an wahlen(at)waiblingen.de oder formlos schriftlich möglich. Bitte geben Sie dazu Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum an. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.

Bei Bewerbungen für den Gemeinderat und die Ortschaftsräte werden keine Wählbarkeitsbescheinigungen benötigt.

Unterstützungsunterschriften

Sofern für einen Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt werden, können diese erst nach der ordnungsgemäßen Aufstellung des Wahlvorschlages eingeholt werden. Das Formblatt dazu erhalten Sie bei der Abteilung Statistiken und Wahlen, die im Anschluss auch die Gültigkeit der Unterstützungsunterschriften prüft.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Europawahl für Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen werden. Die Teilnahme an der Wahl erfolgt per Briefwahl. Genauere Informationen, Termine und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Wahlwerbung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Wahlwerbung:

  • Plakattafeln im Straßenraum: Nach den städtischen Richtlinien zur Wahlwerbung wird das Aufstellen von Wahlplakaten allgemein für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Damit darf frühestens ab Freitag, 26. April 2024 (12:00 Uhr) mit der Plakatierung begonnen werden. Pro Wahlvorschlag werden maximal 40 Plakatstandorte für die Kernstadt und maximal 10 Plakatstandorte je Ortschaft gebührenfrei genehmigt. Die Genehmigung erhalten Sie auf Antrag beim Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen.
  • Gewerbliche Anschlagtafeln: Auf Antrag erhalten Parteien und Vereinigungen, deren Wahlvorschläge zugelassen sind, Plakatflächen zugeteilt. Dabei sind die Grundsätze des Parteiengesetzes und die hierzu ergangene Rechtsprechung zu beachten, insbesondere gilt für den Umfang die „abgestufte Chancengleichheit“, wonach die Ergebnisse vorausgegangener Wahlen zu berücksichtigen sind. Die Plakatflächen sollten möglichst bis spätestens 28.03.2024 beim Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, beantragt werden.
  • Großflächenplakatträger: Die Aufstellung von Großflächenplakatträgern durch die Parteien ist genehmigungspflichtig und sollte möglichst bis spätestens 28.03.2024 vorher beim Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, beantragt werden.
  • Informationsstände: Die Einrichtung eines Informationsstandes sollte möglichst bis spätestens  28.03.2024, beim Fachbereich Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, beantragt werden. Standorte können bei der Abteilung Ordnungswesen erfragt werden.

Weitere Auskünfte zur Wahlwerbung erhalten Sie bei der Abteilung Ordnungswesen telefonisch unter 07151 5001-2521 (Frau Wolf) und 07151 5001-2523 (Frau Rauschenberger) oder per E-Mail an ordnungswesen(at)waiblingen.de.