Bürgerservice
Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.
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Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung
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Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Sie sind:
- bei Beginn der Rente schwerbehindert,
- erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
- haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB: 100).
Ihre Schwerbehinderung müssen Sie bei Rentenbeginn durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachweisen. Sie müssen ihn beim Versorgungsamt beantragen.
Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:
- Beitragszeiten,
- Ersatzzeiten,
- Anrechnungszeiten,
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,
- Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.
Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig – frühestens drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen - mit einem Abschlag (maximal 10,8 Prozent) in Anspruch nehmen.
Sonderfall „Vertrauensschutz“:
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.
Die Altersrente für Menschen mit schweren Behinderungen müssen Sie beantragen.
Sie können Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Die Aufgaben der Ortsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat seit 01.01.2021 die Stadt Waiblingen übernommen.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin unter 07151/5001-2688. Die Antragstellung findet in der Marktgasse 5, 1.OG, Räume der Ortsbehörde in 71332 Waiblingen, statt.
Hinweis: Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Oder möchten Sie den Antrag in Papierform selbst ausfüllen? Die Formulare hierzu liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Wenn Sie das vorgesehene Formular verwenden, kann das Verfahren schneller abgewickelt werden.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie dann bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das Rentenverfahren.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung sofort dem Renten Service der Deutschen Post AG mit. Vordrucke erhalten Sie in jeder Postfiliale. Der Renten Service meldet Ihre Daten der Rentenversicherung.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Wenn Sie die Rente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie diese in der Regel in dem Monat, ab dem Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen. Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
- bei Antragstellung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts.
- Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen: zeitnah
keine
Informationen der Deutschen Rentenversicherung