Junge Stadt in alten Mauern

Bürgerservice

Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen

Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (zum Beispiel wegen einer Räumungsklage, einer fristlosen Kündigung durch die Vermieterin oder den Vermieter, oder wegen eines Wohnungsbrands oder Wasserschadens). Wenn Sie bereits Bürgergeld (SGB II-Leistungen) beziehen oder einen entsprechenden Anspruch haben, können Sie die Übernahme der Mietschulden bei Ihrem jeweiligen Jobcenter beantragen.

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zuständige Stelle

das Sozialamt

Sozialamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.

das für Sie örtlich zuständige Jobcenter, von dem Sie Ihre Leistungen erhalten

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Voraussetzungen
  • Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht
  • Sie haben Ihre Wohnung bereits verloren
  • wenden Sie sich bitte zunächst an die Ortspolizeibehörde der Gemeinde/Stadt, in der Sie wohnen. Diese ist bei bestehender Obdachlosigkeit verpflichtet, Sie in eine Notunterkunft einzuweisen.
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Verfahrensablauf
Möchten Sie in diesem Zusammenhang einen Sozialleistungsanspruch prüfen lassen, wenden Sie sich bitte direkt an das
  • Jobcenter, Mayenner Straße 60, 71332 Waiblingen, wenn Sie erwerbsfähig sind
  • Kreissozialamt, Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, wenn Sie voll erwerbsgemindert sind oder das Renteneintrittsalter erreicht haben.
Ein Übernahme von Mietschulden muss immer im Einzelfall von der zuständigen Stelle entschieden werden. Werden hierfür Hilfen geleistet, erfolgen diese als Darlehen.


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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
  • Einkommensunterlagen wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rente, Sozialhilfe
  • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
  • bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich geeignete Unterlagen, die die akute Obdachlosigkeit zeigen wie zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust
  • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
    • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen wie z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin
    • Mietvertrag
    • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete wie z.B. Kontoauszug
  • wenn Sie eine Wohnung benötigen: zusätzlich Unterlagen, die die Notwendigkeit des Wohnungswechsels zeigen wie zum Beispiel Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung

Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Informationen und Nachweise verlangen.

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Frist/Dauer

Wenden Sie sich schnellst möglich an die zuständige Stelle, damit Sie so rasch wie möglich Hilfe erhalten.

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

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Sonstiges

Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

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Rechtsgrundlage

§ 35 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • § 35 Unterkunft und Heizung)
  • § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
  • §§ 37 bis 38 Gewährung von Darlehen
  • § 67 Leistungsberechtigte
  • § 68 Umfang der Leistungen

Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

  • § 1 Persönliche Voraussetzungen)
  • § 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)