Bürgerservice
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:
- die Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
- Wettbüros
- Vorführungen von Sex- und Pornofilmen
- das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.
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Sachbearbeiterin Kasse / Steuern und Abgaben
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Vergnügungssteuer
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Vergnügungssteuer - Geräteergebnis online mitteilen
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vergnügungssteueran- und abmeldung, Seite 1
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vergnügungssteueran- und abmeldung, Seite 2
- PDF-Formular zum Ausdrucken Vergnügungssteuererklärung
Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestands z.B. das Aufstellen von Spielgeräten, ist der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Die jeweiligen Steuersätze entnehmen Sie bitte §7 der Vergnügungssteuersatzung.