Junge Stadt in alten Mauern

Meldung

Servicezeiten von IC Bauen und Abt. Baurecht


Servicezeiten der Baurechtsbehörde vorübergehend eingeschränkt

Wegen einer angespannten Personalsituation müssen die Servicezeiten für die Kunden der Baurechtsbehörde der Stadt Waiblingen vorübergehend eingeschränkt werden.

Die Baurechtsbehörde ist bis auf weiteres dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr erreichbar.

Zusätzlich weist die Baurechtsbehörde darauf hin, dass formlose Anfragen derzeit nicht bearbeitet werden können. Viele Informationen sind auch im Internet zu finden:

-       Im Geoportal der Stadt Waiblingen sind die Bebauungspläne abrufbar.

-       Auf der Homepage der Stadt Waiblingen sind alle Informationen rund um die digitale Antragstellung aufgeführt (Suchbegriff: Digitale Antragstellung - baurechtliche Verfahren).

-       Informationen zur Photovoltaik-Pflicht erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

-       Der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bietet weitere Informationen zu einzelnen Grundstücken wie Schutzgebieten, Überschwemmungsgebiete und vieles mehr.

Es muss auch mit längeren Bearbeitungszeiten für eingehende Anträge gerechnet werden. Individuelle Aussagen zur jeweiligen Verfahrensdauer sind nicht möglich. Die Baurechtsbehörde bittet, von entsprechenden Nachfragen abzusehen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Verfahren nur entsprechend den Kapazitäten abgearbeitet werden können.

Insgesamt bittet die Baurechtsbehörde alle am Baugenehmigungsverfahren Beteiligten: Eine leichtere und zügigere Bearbeitung kann erreicht werden, indem bereits bei der Antragstellung darauf geachtet wird, dass sämtliche Pläne in sich widerspruchsfrei, eindeutig und klar vermasst sind und eine baurechtliche Beurteilung ermöglichen. Ebenso müssen formelle Anforderungen erfüllt werden. Hierzu gehören insbesondere die im Merkblatt „Der digitale Bauantrag“ aufgeführten Strukturen und Bezeichnungen. Dies gilt auch für Unterlagen, die in einem laufenden Verfahren nachgereicht werden.