Mitarbeiter
N.N.: Zuständig für die technische Verfahrensbearbeitung von Bausachen (Bauverständige) für folgende Bezirke:
Ortschaft Bittenfeld, Ortschaft Hegnach, Ortschaft Hohenacker, Bereich Kostesol, Bereiche Oberes und Unteres kleines Feld (nördlich der Umgehungsstraße), Bereich Hegnacher Höhe.
Ebene 2 | Zimmer 205
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:30 Uhr
Für baurechtliche Beratungen jeglicher Art, auch beim IC Bauen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Aufgrund von personellen Engpässen sind die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres: Dienstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Persönliche Termine sind an diesen Tagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt ebenso auch für die Abteilung Baurecht.
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen