Mitarbeiter
Frau Kübler ist zuständig für die technische Verfahrensbearbeitung von Bausachen (Bauverständige) für folgende Bezirke:
Ortschaft Bittenfeld, Ortschaft Hegnach, Ortschaft Hohenacker, Bereich Kostesol, Bereiche Oberes und Unteres kleines Feld (nördlich der Umgehungsstraße), Bereich Hegnacher Höhe.
Sie ist Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag vormittags, sowie Donnerstag ganztags bei der Abteilung Baurecht zu erreichen.
Ebene 2 | Zimmer 205
Montag:
08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
- geschlossen
Donnerstag:
14:30 - 18:30 Uhr
Freitag:
- geschlossen
Für baurechtliche Beratungen jeglicher Art, auch beim IC- Bauen, ist eine Terminvereinbarung notwendig.
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baurechtliche Beratung
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Befreiung/Ausnahme/Abweichung
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen