PIA - Praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (w/m/d)
Voraussetzungen:
1. Möglichkeit:
Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten (w/m/d) oder
- ein Berufsabschluss als sozialpädagogische Assistenz (ehemals Kinderpfleger w/m/d) oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (FSJ/BFD anrechenbar) oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
2. Möglichkeit:
- Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
- fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
und
jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Aufgaben:
Ziel der Ausbildung ist es, die Fähigkeit zu entwickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. In den Kindertageseinrichtungen werden die an der Fachschule erworbenen Kenntnisse in die Praxis umgesetzt. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Ausbildern/Ausbilderinnen wird eine Kinderbetreuung und –erziehung nach pädagogisch sinnvollen Gesichtspunkten geplant, organisiert und durchgeführt.
Die Ausbildung kann teilweise (max. 1 Ausbildungsjahr) auch in einer Einrichtung der schulischen Ganztagesbetreuung (Schulkindbetreuung) absolviert werden.
Dauer und Ablauf:
3 Jahre (bzw. 4 Jahre) beginnend im September
Ihre Ausbildung läuft dual ab. Sie verbringen in der Regel zwei Tage in der Woche in der Einrichtung und drei Tage in der Schule.
Vergütung:
- 1. Jahr rund 1340 € brutto pro Monat
- 2. Jahr rund 1400 € brutto pro Monat
- 3. Jahr rund 1500 € brutto pro Monat
Bewerbungsverfahren:
Sie bewerben sich an einer Fachschule für Sozialpädagogik um einen Schulplatz. Bei Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie eine (vorläufige) Schulplatzzusage. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte bei der Stadt Waiblingen online unter der Rubrik Stellenangebote um einen Praxisplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der schulischen Ganztagesbetreuung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die (vorläufige) Schulplatzzusage bei oder reichen Sie diese nach Erhalt nach. Bei positivem Ausgang des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag von der Stadt Waiblingen, wovon Sie eine Ausfertigung an die Fachschule senden. Danach erteilt Ihnen die Fachschule die endgültige Schulplatzzusage. Voraussetzung ist, dass zwischen der Fachschule und der Stadt Waiblingen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Dies können Sie bei der Fachschule oder bei den u.g. Ansprechpartnern der Stadt Waiblingen erfragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Iwen sowie unter www.kultusportal-bw.de.
Welche Ausbildungsplätze aktuell noch zu besetzen sind, entnehmen Sie bitte unseren Stellenangeboten.