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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen


Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese Projekte sollen dazu dienen, neue und innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu schaffen.

Das Programm wurde wieder etwas gestrafft, es gibt nun noch 3 Arten von Gutscheinen:

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Antragsberechtigte:

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

Gegenstand der Förderung, förderfähige Kosten:

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen. Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben. Sie deckt ausschließlich Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.

Antragstellung:

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen. Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html.