Schuljahresplaner
Mit dem Schuljahresplaner lässt sich leicht ablesen, wann in Baden-Württemberg welche Ferien auf welche Woche fallen. Aufgelistet sind aber auch die Ferien in allen anderen Bundesländern sowie die langfristige Sommerferienregelung bis 2030.
Wichtiger Hinweis
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, eine Ausweitung der Ferien (am Anfang oder Ende) zu unterlassen.
In der Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. März 1982 heißt es in Paragraph 4:
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst, zu stellen und muss spätestens drei Wochen vor dem Beurlaubungstermin bei der Schulleitung vorliegen.