Junge Stadt in alten Mauern
Streuobstwiesen

Streuobstwiesen

Besserer Schutz für Streuobstwiesen

Nach andauernder Kritik von Naturschutzverbänden hat das Umweltministerium in einem Erlass klargestellt, unter welchen Umständen eine Streuobstwiese etwa in ein Baugebiet umgewandelt werden darf. Grundsätzlich sind diese Biotope in Baden-Württemberg zwar seit zwei Jahren geschützt, aber mit einer Ausnahmegenehmigung der Landratsämter darf eine Rodung weiterhin erfolgen. Das Ministerium hat die Hürden dafür nun aber hoch angelegt.

Tag der Streuobstwiese am 30. April

Der Streuobstanbau ist seit März 2021 zum „Immateriellen Kulturerbe“ ernannt, das Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat den Eintrag in das bundesweite
Verzeichnis bewilligt. Der Verein Hochstamm Deutschland mit Sitz in Schrozberg ist europaweit vernetzt und hat gemeinsam mit Streuobst-Freunden in Europa den 30. April zum „Tag der Streuobstwiese“ erklärt.

Streuobstwiesen - Online-Börse vermittelt

In Waiblingen mehren sich die Meldungen über ungenutzte Streuobstwiesen und Anfragen, das Obst einzelner Bäume pflücken zu dürfen.

Ihre Streuobstwiese kann nicht abgeerntet werden? Sie möchten gerne Obst ernten und verwerten? Dann sind Sie hier richtig.

Die Stadt möchte zum Erhalt der Streuobstwiesen auf Waiblinger Gemarkung mit ihrer Börse zwischen "Obstwiesenbesitzern" und "Obstfreunden" vermitteln.

Nicht nur Äpfel, auch Kirschen können abgeernet werden
Das Jahr 2020 ist ein gutes Kirschenjahr. Also ran an die süßen Früchte!

Sie können Ihr Angebot oder Gesuch direkt hier anmelden:

Weitere Informationen zur Streuobstwiesenbörse erhalten Sie hier:

Weitere regionale Streuobstwiesenbörsen:

Nur in Ausnahmefällen gibt es noch die Möglichkeit, die Anfagen direkt bei der Stadt einzureichen. Die Daten werden dann auch in die Internetbörse übertragen. Näheres entnehmen Sie dem Anmeldeformular, das Sie dann ausgefüllt an die Stadt Waiblingen, Abteilung Umwelt, senden.

Weitere Infos zu Streuobstwiesen in Waiblingen, insbesondere auch zum Projekt Waiblinger Apfelsaft:

Obstbaumschnitt


Land stellt neues Konzept für den Baumschnitt auf Streuobstwiesen vor

Private Obstbaumbesitzer erhalten künftig 15 Euro pro Baum für einen fachgerechten Baumschnitt. Damit soll die Pflege der Kern- und Steinobstbäume auf den Streuobstwiesen im Land gefördertwerden.

Städte und Gemeinden können den Förderbetrag noch um fünf Euro aufstocken.
Laut Agrarminister Bonde sind 80 Prozent der Bäume auf Streuobstwiesen gar nicht oder schlecht gepflegt, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Außerdem unterstützt das Land Werbe- und Verkaufsfördermittel wie Aufpreisinitiativen, damit sich heimische Streuobstprodukte gegen Billigexporte aus dem teils fernen Ausland behaupten können. Baden-Württemberg hat mit 116 000 Hektar die größten Streuobstflächen Europas.

Obstbaumhochstämme

Anträge sowie Termine finden Sie >>hier.


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