Lärmschutz
Unter Lärm versteht man Schallimmissionen, die als lästig, störend oder gar schmerzhaft empfunden werden. Als Hauptlärmquellen werden in Umfragen der Straßenverkehr und der Flugverkehr ausgemacht. Aber auch der Wohn- und Freizeitlärm sowie gewerblicher Lärm haben eine hohe Bedeutung. Der Schall wird in Dezibel gemessen. Erfahrungsgemäß wird ein um 10 dB (A) erhöhter Schallpegel als eine Verdoppelung der Lautstärke empfunden.
Lärmbeschwerden
Immissionsrichtwerte in dB (A):- Gewerbegebiete: Tag: 65-70 Nacht: 50-70>
- Gewerbegebiete mit Wohnungen: Tag: 60 Nacht: 45
- Gebiete vorwiegend mit Wohnungen: Tag: 55 Nacht: 40
- reines Wohngebiet Tag: 50 Nacht: 35
- Krankenhäuser, Kurgebiet: Tag: 45 Nacht: 35
Lärm kann außer der direkten Schädigung des Gehörs auch auf andere Weise krank machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich unter Lärmeinwirkung die Gehirnströme verändern, der Blutdruck steigt, das Schlafverhalten ändert sich negativ. Für einen erholsamen Schlaf sollte der Lärmpegel nicht wesentlich über 35-40 dB(A) betragen, während des Tages sollten nach Aussage von Ärzten 50-55 dB(A) nicht überschritten werden.
Eine Reihe von Rechtsverordnungen regeln ebenso wie die städtische Polizeiverordnung den Umgang mit Lärm. Erste Priorität sollte jedoch die Beachtung einiger Grundsätze im Umgang mit Lärm haben.
Tipps Lärmvermeidung
- Nutzen Sie soweit möglich den ÖPNV,
- gehen Sie kurze Strecken zu Fuß oder nehmen Sie das Fahrrad
- Fahren Sie im niedrigen Drehzahlbereich
- Beachten Sie die Ruhezeiten
- Denken Sie bei Heimwerkarbeiten, beim Rasenmähen an die Nachbarn
- Kaufen Sie lärmarme Geräte
- Achten Sie bei Neubau und Modernisierung von Wohnraum auf ausreichenden Schallschutz
- Betreiben Sie Musikanlagen und Fernseher nur mit Zimmerlautstärke
- Nehmen Sie beim Spielen von Musikinstrumenten Rücksicht auf die Nachbarn
An wen kann ich mich wenden
Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm, Maschinen- Lärmverordnung:
Abteilung Ordnungswesen, Tel. (07151) 5001-2520 - Gewerbe- und Baulärm:
Landratsamt Rems-Murr, Tel. (07151) 501-1222
Lärmaktionsplanung
Die Stadt Waiblingen plant für die Kernstadt und die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
- Lärmaktionsplanung der Stadt Waiblingen
- Lärmaktionsplan Stufe 2 – Gesamtgemarkung Waiblingen – Auslegung
- Lärmaktionsplanung LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg )
- Lärmkarten LUBW
Informationen erhalten Sie auch unter: