Junge Stadt in alten Mauern

Kommunaler Wärmeplan                        der Stadt Waiblingen

Kommunale Wärmeplanung vom Gemeinderat beschlossenBild der Titelseite Kommunale Wärmeplanung

Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat am 14.12.2023 die Fachplanung zur kommunalen Wärmeplanung einstimmig beschlossen.
Nach § 27 Abs. 5 KlimaG BW ist die Stadt Waiblingen verpflichtet diese Fachplanung im Internet zu veröffentlichen.

Sie können diese Fachplanung hier als pdf-Datei herunterladen:

Fachbericht kommunale Wärmeplanung

Wir überarbeiten und erweitern diese Webseite regelmäßig, und halten Sie über Veränderungen und Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Laufenden. Darüber hinaus finden Sie weiter unten auf dieser Seite ergänzende Informationen um und über die kommunale Wärmeplanung, sowie Links zu informativen, hilfreichen Internetseiten, über die Sie einfach an zusätzliche Informationen gelangen können. Termine und Hinweise zu passenden Veranstaltung im Raum Waiblingen finden Sie ebenfalls weiter unten auf dieser Seite.

Erklärfilm zur kommunalen Wärmeplanung

Wie kann in naher Zukunft eine stabile, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung aussehen? Im 2-minütigen Video wird erklärt, wie ein kommunaler Wärmeplan erstellt wird und welche Rolle er für die Wärmewendestrategie spielt.

Mit Unterstützung der regionalen Beratungsstelle für kommunale Wärmeplanung, Energieagentur Rems-Murr gGmbH.

Geoportal Waiblingen: Karte der Eignungsgebiete

In der nachfolgenden Karte des Geoinformationssystem der Stadt Waiblingen sind die in der Wärmeplanung identifizierten Eignungsgebiete farblich unterschiedlich dargestellt. Grün hinterlegte Bereiche kennzeichnen die möglichen Eignungsgebiete Fernwärme, violett hinterlegte Gebiete markieren mögliche Eignungsgebiete für Einzelheizungen.

Verwenden Sie bei der Suche die Möglichkeit zur Adresseingabe oder Nutzen Sie die Zoom-Funktion. Die beiden Buttons "Legende" und "Info" liefern Ihnen zusätzliche Informationen.



Zusammenhänge zwischen der kommunalen Wärmeplanung, dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudenenergiegesetz (GEG)

Eine der wichtigsten Fragen hierzu: "Löst der kommunale Wärmeplan der Stadt Waiblingen automatisch die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht des GEG in Bestandsgebieten zum 01.01.2024 aus?"

NEIN! Die 65 %-EE-Pflicht beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden sowie in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, gilt in Waiblingen spätestens ab dem 01.07.2028.

Eine vorgezogene Pflicht, vor dem 01.07.2028, entsteht nur dann, wenn die Stadt Waiblingen zusätzlich zur kommunalen Wärmeplanung Gebiete durch einen separaten Rechtsakt, beispielsweise per Satzung, als Neu- oder Ausbaugebiet von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebieten ausweist.

Die 65 %-EE-Pflicht gilt allerdings ab dem 01.01.2024 für Neubauten in Neubaugebieten.


Bild der ersten Seit des Factsheet zum GEG

Die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz kurz zusammengefasst.

Sie können diese Zusammenstellung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier als pdf.-Datei hier herunterladen:

Die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz

Aufgrund der in den kommenden Jahren steigenden CO2-Bepreisung von fossilen Energieträgern werden diese in absehbarer Zeit zunehmend teurer werden. Daher ist es wichtig nun die richtigen Schritte zu unternehmen um die eigene Wärmeversorgung nachhaltig zu machen. Setzen Sie auf die vorhandenen Einsparpotentiale und die Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien für Ihre Wärmeversorgung.

Lassen Sie sich beraten. Es lohnt sich!

Dazu können Sie gerne das Beratungsangebot der Energieagentur Rems-Murr gGmbH in Waiblingen nutzen. Die kostenlose Erst-Energieberatung dauert ca. 45 Minuten und findet in der Regel jeden Mittwoch und Donnerstag zwischen 17 und 19 Uhr im Büro der Energieagentur (Gewerbestr. 11) statt. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie die Energieagentur unter Tel. 07151 975 173-0 oder schreiben eine E-Mail mit Betreff „Termin Energieberatung“ an info(at)ea-rm.de.

Darüber hinaus kommt die Energieagentur bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Sie können einstündige Checks für Ihr Gebäude, Heizungsanlage, Photovoltaikeignung oder Solarthermie buchen. Im Nachgang erhalten Sie einen Bericht. Die Kosten der Checks werden Großteils über Förderungen gedeckt. Für Privatpersonen fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30 Euro an. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie die Energieagentur. Weitere Infos zur Energieagentur finden Sie unter www.energieagentur-remsmurr.de.


Weitere Informationen zum Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung:

Wie kann ich auf klimafreundliche Wärme umsteigen?

www.energiewechsel.de/geg

Wo finde ich einen Energieberater?

www.zukunftaltbau.de/eigentuemer/beratung-foerderung/beratersuche

Wo erfahre ich mehr über die aktuellen Fördermöglichkeiten?

www.zukunftaltbau.de/eigentuemer/beratung-foerderung/foerderung

Wo kann ich weitere, allgemeine Informationen zu Wärmeplanung in Baden-Württemberg finden?

www.um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/faq-heizen



Rückblick

Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung vom 05.03.2024 - Mitschnitt und Präsentationen.

Im nachfolgenden stellen wir Ihnen den Mitschnitt der Informationsveranstaltung und die jeweiligen Präsentationen zur Verfügung. Viel Spaß beim Anschauen und Nachlesen.

Sie können die im Mitschnitt enthaltenen Präsentationen hier als pdf-Datei herunterladen:

Präsentation der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Präsentation zum Wärmeplanungsgesetz und Wärmenetzen

Präsentation zum Gebäudeenergiegesetz und der Förderung

Es konnten keine entsprechenden Veranstaltungen gefunden werden.

Weitere
Informationen

Ihr Ansprechpartner

Koordination Wärmeplanung

Jeffrey Brencher

Telefon: 07151 5001-3266

jeffrey.brencher(at)waiblingen.de