Junge Stadt in alten Mauern
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Förderprogramm Klimaschutz

Städtisches Förderprogramm Klimaschutz

Das städtische Förderprogramm Klimaschutz wird auch im Jahr 2024 angeboten, die Fördersumme wurde im Rahmen der Erweiterung des Förderprogramms um die Bausteine Photovoltaik und Solarstromspeicher auf 200.000 Euro angehoben. Im Rahmen der Solaroffensive 2021 soll die Bedeutung der regenerativen Energien deutlich gemacht werden, um die mittelfristigen Klimaschutzziele der Stadt Waiblingen zu erreichen. Wir alle sind gefordert, unseren Teil dazu beizutragen.

Antragsunterlagen:

Allgemeiner Hinweis: Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.

Auskunft und Unterlagen: Stadt Waiblingen, Abteilung Umwelt, Kurze Straße 25, 71332 Waiblingen, Telefon 07151 5001-3265.


Beratung für Unternehmen zu Photovoltaik und/oder Dachbegrünung

Die Stadt Waiblingen fördert Beratungen für Unternehmen zu Photovoltaik (PV) und bei Flachdächern zu PV und/oder Dachbegrünung. Die Voraussetzungen sind:

  • Firmensitz in Waiblingen
  • Dachfläche ab 200 m2
  • Stromverbrauch ab 20.000 Kilowattstunden pro Jahr (bei PV-Beratung)

Beratungsbaustein Photovoltaik-Dachanlagen:

Beratung vor Ort zur Klärung der Dacheignung und der Umsetzungsmöglichkeiten inkl. schriftlichem Bericht zu:

  • Nutzbarer Dachfläche und entsprechende mögliche Anlagenleistung
  • Eigenverbrauchsquote, Amortisationszeit und Rendite einer Eigenversorgungs-/
    Volleinspeisungsanlage

Beratungsbaustein Dachbegrünung:

Online-Beratung zur Klärung der Umsetzungsmöglichkeiten von Gründach mit/ohne PV, inkl. schriftlichem Bericht zu:

  • Nutzbarer Dachfläche und Rahmenbedingungen
  • Aufbauhöhe, Gewicht, möglichen Vegetationsformen und Kosten
  • Fotos zu vergleichbaren Praxisbeispielen

Kosten:

Die Beratungsbausteine (PV und Dachbegrünung) kosten jeweils 500 €. Die Kosten für die ersten zehn Beratungen werden von der Stadt Waiblingen vollständig gefördert. Alle weiteren Beratungen werden mit 250 € gefördert. Wird die PV-Anlage installiert bzw. das Dach begrünt, erfolgt eine vollständige Übernahme der Beratungskosten.

Antragstellung

Für die Antragstellung wird das Antragsformular ausgefüllt und per E-Mail an umwelt(at)waiblingen.de gesendet. Nach der Prüfung erfolgt die Terminvereinbarung durch die Energieagentur Rems-Murr gGmbH und/oder durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V..

Antragsunterlagen:

Formular Antrag Beratung Unternehmen

Flyer Beratung Unternehmen PV und Begrünung


Steuerbefreiung kleiner Photovoltaik-Anlagen

Die Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen müssen künftig nicht mehr bei der
Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies macht den Einsatz kleiner Photovoltaik-
Anlagen attraktiver und spart Bürokratie.


PV-Pflicht

Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Um die Photovoltaikpflicht zu erfüllen, muss die installierte Photovoltaikanlage eine bestimmte Mindestmodulfläche in Quadratmetern aufweisen. Diese wird anhand der Dachfläche bemessen, die zur Solarnutzung geeignet ist. Im Regelfall reicht es gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, wenn die Photovoltaikanlage eine Modulfläche im Umfang von mindestens 60 Prozent der Dachfläche aufweist.


Solaroffensive

Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neustadt“

Zuschüsse beantragen!

Das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neustadt“ ist seit Juni 2020 förmlich festgesetzt. Die Eigentümer im Sanierungsgebiet haben nun die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Sanierungs- bzw.
Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang der Maßnahme ab.


Neuerungen für Immobilienbesitzer im Jahr 2021

Gesetze und Förderungen zugunsten der Umwelt

Vieles hat sich zum Jahreswechsel in der Gesetzeslage und in der Förderlandschaft für Gebäude verändert. Die wichtigsten Neuerungen hat die Energieagentur Rems-Murr zusammengestellt:

Die Förderprogramme des Bundes und des Landes können gleichzeitig genutzt werden:



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