Junge Stadt in alten Mauern

Kindertageseinrichtung

Städtisches Kinderhaus "Mitte"

Ludwigsburger Straße 10/1
71332 Waiblingen
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Leitung
Frau Weigert
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Träger
  • Stadt Waiblingen
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 6:30 Uhr - 17:00 Uhr

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Plätze

Kinder ab 1 Jahr

Anzahl: 150

Betreuungszeiten:

  • Bis 20 Std. wöchentlich ohne Mittagessen (unter 3 Jahre)
  • Bis 30 Std. wöchentlich ohne Mittagessen
  • Bis 30 Std. wöchentlich mit Mittagessen
  • 31-35 Std. wöchentlich mit Mittagessen
  • 36-50 Std. wöchentlich mit Mittagessen


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Weitere Informationen zur Kindertageseinrichtung
  • Erziehungspartnerschaft:

Der Austausch mit Ihnen als Eltern ist uns besonders wichtig. Im intensiven Austausch erhalten Sie Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes. Unser multiprofessionelles Team mit seinen vielfältigen Kompetenzen unterstützt und fördert Ihr Kind bei der Entwicklung

  • Beobachtungskonzept

Wir arbeiten nach dem Beobachtungskonzept „Infans“ von Beate Andres und Hans-Joachim Laewen, um die Interessen Ihres Kindes zu erkennen und eine aktive Bildung zu ermöglichen. Eltern besprechen gemeinsam mit den Fachkräften die nächsten Entwicklungsschritte. Die Angebote für Ihr Kind werden danach ausgerichtet und durchgeführt, um die Entwicklung zu unterstützen. Dabei steht das Wohl Ihres Kindes an erster Stelle.

  • Eltern-Kind-Aktionen
  • Als Möglichkeit gemeinsam mit Ihrem Kind an unterschiedlichen Aktionen teilzunehmen
  • zum Kennenlernen der anderen Eltern und deren Kinder
  • auch bei der täglichen Abholung in unserem Elterngarten können Kontakte gepflegt werden
  • der Barfußpfad im Elterngarten regt die Sinne und das körperliche Bewusstsein Ihres Kindes an
  • Nachhaltigkeit
  • Das Kinderhaus ist ein zertifiziertes „Haus der kleinen Forscher“ und bietet den Kindern die Möglichkeit von Beginn an auf niederschwelliger Basis die Naturwissenschaften kennen und verstehen zu lernen.
  • Sprache/Rhythmik
  • Das Kinderhaus ist Teil des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.
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Beiträge / Gebühren

Gebührenordnung der Stadt Waiblingen