Junge Stadt in alten Mauern

Planungsverband Unteres Remstal

Das Baugesetzbuch (BauGB) empfiehlt in § 204 die Aufstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne benachbarter Gemeinden, wenn sachliche Abhängigkeiten dafür sprechen. Im § 205 wird die Möglichkeit eröffnet, für die Aufstellung gemeinsamer Pläne, Planungsverbände zu gründen.

Von dieser Möglichkeit haben die Städte und Gemeinden Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt Gebrauch gemacht, indem sie im Jahr 1995 den Planungsverband Unteres Remstal (PUR) gründeten.

Bereits vor diesem Datum haben die genannten Kommunen erfolgreich im ehemaligen Nachbarschaftsverband Stuttgart interkommunal zusammen gearbeitet. Die positiven Erfahrungen sollten weitergeführt werden.

Innerhalb des PUR erfolgt seither die gemeinsame Flächennutzungs- und Landschaftsplanung.
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Unteres Remstal hat am 3. Juli 2000 für das Verbandsgebiet der Städte und Gemeinden Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit dem Zieljahr 2015 beschlossen.
Die Planung wurde nach Vorstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit sowie Erörterung mit den Behörden und weiteren Beratungen in den Gemeinderats- und Verbandsgremien durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 21.09.2004 und die öffentliche Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen am 28.10.2004 rechtswirksam.

Der Verband hat zur Verbandsverwaltung eine Geschäftsstelle bei einer Mitgliedskommune eingerichtet. In einem rollierenden System obliegt die Führung der Geschäftsstelle für einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren einer der größeren Mitgliedskommunen Fellbach, Waiblingen oder Weinstadt.

Derzeit ist die Geschäftsstelle des PUR bei der Stadt Waiblingen angesiedelt.
Kontaktdaten:
Planungsverband Unteres Remstal
Geschäftsstelle in Waiblingen
Kurze Straße 24
71332 Waiblingen

E-Mail: planungsverband(at)waiblingen.de